Der Mieter nimmt zu Kenntnis, dass in den verschiedenen Lokalitäten gleichzeitig mehrere Anlässe durchgeführt werden können. Die Parkanlage ist von 6 bis 22 Uhr auch für das Publikum öffentlich zugänglich. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Tarif, der dem Mieter ausgehändigt wird. Bei Rücktritt vom Vertrag wird eine Umtriebsentschädigung wie in den AGB definiert in Rechnung gestellt.